Rechtsprechung
   VG Cottbus, 16.06.2005 - 2 L 159/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,45225
VG Cottbus, 16.06.2005 - 2 L 159/05 (https://dejure.org/2005,45225)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.06.2005 - 2 L 159/05 (https://dejure.org/2005,45225)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 2 L 159/05 (https://dejure.org/2005,45225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,45225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2005 - 2 L 159/05
    Art. 8 GG gewährleistet den Grundrechtsträgern dabei auch das Selbstbestimmungsrecht über Ort, Zeit und Inhalt der Versammlung (vgl. BVerfG, Beschluss v. 14. Mai 1985 -1 BvR 233, 341/81-, BVerfGE 69, 315, 343 ff.).
  • BVerfG, 06.05.2005 - 1 BvR 961/05

    NPD-Demonstration am 8. Mai in Berlin nur unter Auflagen - Begründung der

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2005 - 2 L 159/05
    Dabei kann die Behörde aus hinreichend gewichtigen Gründen unter strikter Berücksichtigung des Grundsatzes inhaltlicher Neutralität von der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung einer Versammlung abweichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Mai 2005 -1 BvR 961/05- ).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2005 - 2 L 159/05
    Den sozialen und ethischen Anschauungen über die Grundvoraussetzungen eines geordneten menschlichen Zusammenlebens läuft es beispielsweise zuwider, wenn sich ein Aufzug durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch das Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05. September 2003 -1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 1 S 1050/02

    Versammlungsverbot - Auflagen - Gegendemonstration - rechtsextremistische Partei

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2005 - 2 L 159/05
    Die Abwägung, ob und inwieweit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit rechtfertigen, obliegt der Versammlungsbehörde und den mit der rechtlichen Überprüfung befassten Gerichten (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 30. April 2002 -1 S 1050/02 -, zitiert nach Juris).
  • OVG Brandenburg, 12.11.2004 - 4 B 317/04

    Versammlungsrecht, Halbe 2004, Motto: "Ruhm und Ehre dem deutschen

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2005 - 2 L 159/05
    Ob und inwieweit der Antragsteller an den Kosten für die Reinigung der Straßen von Abfall zu beteiligen ist, ist von der vorliegend zu beantwortenden Frage nach einer Beschränkung der Versammlung losgelöst zu betrachten (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 12. November 2004 -4 B 317/04- ).
  • OVG Thüringen, 13.03.1998 - 2 ZEO 342/98

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; öffentliche; Auflage;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2005 - 2 L 159/05
    Dabei ist neben dem Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters zu Gunsten des Antragstellers auch zu berücksichtigen, dass der durch eine Demonstration beabsichtigte "Beachtungserfolg", d.h. das Erzielen von Aufmerksamkeit, im Lichte des Art. 8 GG schützenswert ist (vgl. VG B-Stadt vom 8. Juli 1999 - 20 VG 2650/99 - zitiert nach Juris, OVG Weimar, Beschluss vom 13. März 1998 - 2 EO 343/98 - DVBl. 98, 849).
  • VG Hamburg, 08.07.1999 - 20 VG 2650/99
    Auszug aus VG Cottbus, 16.06.2005 - 2 L 159/05
    Dabei ist neben dem Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters zu Gunsten des Antragstellers auch zu berücksichtigen, dass der durch eine Demonstration beabsichtigte "Beachtungserfolg", d.h. das Erzielen von Aufmerksamkeit, im Lichte des Art. 8 GG schützenswert ist (vgl. VG B-Stadt vom 8. Juli 1999 - 20 VG 2650/99 - zitiert nach Juris, OVG Weimar, Beschluss vom 13. März 1998 - 2 EO 343/98 - DVBl. 98, 849).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht